Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Zazmo-Zahlmethode
Zazmo GmbH („Zazmo„) bietet ihren Kunden („Kunden„) mit der Zazmo-Zahlmethode den Zugang zu bestimmten Zahlungsdienstleistungen, die durch einen Dritten als Dienstleister erbracht werden.
Für die Nutzung der Zazmo-Zahlmethode gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„).
Zahlungsdienstleistungen für Kunden und Verkäufer mittels Zazmo werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGBs oder das weitere agieren als Endkunde oder Verkäufer auf Zazmo, akzeptieren Sie die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf. Als Voraussetzung, dass Zazmo die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen kann, stimmen Sie zu, vollständige und komplette Informationen über sich und ihr Unternehmen für Zazmo bereitzustellen, und sie autorisieren Zazmo, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben. Der Dienstleister (i) eröffnet und führt das Zahlungskonto des jeweiligen Kunden („Zahlungskonto„), (ii) nimmt über die akzeptierten Zahlungsmittel Gelder entgegen und schreibt sie auf dem Zahlungskonto gut, (iii) bucht Gelder vom Zahlungskonto auf andere Zahlungskonten, einschließlich Zahlungskonten von Kooperationspartnern und (iv) führt Rückbuchungen durch.
Mit der Zazmo-Zahlmethode können die Kunden Gruppenüberweisungen tätigen. Auf eine Geld-Schuld mehrerer hin wird von einer Vielzahl von Schuldner-Konten der geschuldete Geldbetrag mittels Überweisung auf dem Zahlungskonto gebündelt. Daraufhin wird der geschuldete Geldbetrag mittels erneuter Überweisung als eine Zahlung vom Zahlungskonto auf das Empfängerkonto des Gläubigers überwiesen (insgesamt die „Zazmo-Zahlmethode„).]
Dabei ist Zazmo ein unabhängiger Dienstleister. Das bedeutet:
Zur Teilnahme an der Zazmo-Zahlmethode muss der Kunde
Die Zazmo-Zahlmethode bietet dem Kunden die Möglichkeit, bei einem Kauf von Waren oder (Dienst-) Leistungen bei Kooperationspartnern von Zazmo eine alternative Zahlmethode zu nutzen.
Der Kunde schließt dafür zunächst online einen Vertrag mit einem Kooperationspartner und meldet sich dann – ebenfalls online – für die Zazmo-Zahlmethode an. Es gelten dann die besonderen Leistungsvoraussetzungen der Zazmo-Zahlmethode unter Ziff. 3.4.
Mit der Zazmo-Zahlmethode erhält der Kunde die Möglichkeit, über den Dienstleister ein Zahlungskonto zu eröffnen, wobei:
Das Zahlungskonto führt weder zu einer Überziehung, Vorauszahlung, Skontierung noch zu einem Kredit. Der Dienstleister bietet keinen Umtauschdienst an.
Zazmo ist in diesem Zusammenhang lediglich verpflichtet die Kunden vorzubereiten und hinsichtlich des Abschlusses dieses Vertrags zu beraten. Zazmo begleitet die Kunden im Laufe ihrer Beziehung mit dem Dienstleister im Rahmen ihrer ausgeführten Zahlungsvorgänge. Zazmo erfasst die für die Einrichtung des Zahlungskontos notwendigen Unterlagen. Zazmo erfasst nicht den jeweiligen Geldbetrag mit Ausnahme der vereinbarten Kosten bei den Preisbedingungen.
Voraussetzung für die Nutzung der Zazmo-Zahlmethode ist der rechtsverbindliche Abschluss eines Vertrages über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei einem Kooperationspartner und die Auswahl der Zazmo-Zahlmethode. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners.
Beim rechtsverbindlichen Abschluss eines Vertrages über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen über den Onlineshop der Kooperationspartner wird der Kunde bei Auswahl der Zazmo-Zahlmethode über eine Verlinkung auf das Zazmo-Portal weitergeleitet.
Um mit der Zazmo-Zahlmethode wiederkehrende Zahlungen leisten zu können, muss sich der Kunde auf dem Zazmo-Portal oder, falls verfügbar, über die Zazmo-App (zusammen das „Zazmo-Portal„) mit einen Kundenaccount registrieren, in dem seine Daten aufgeführt werden („Zazmo-Account„). Der Kunde kann auf seinen Zazmo-Account über das Zazmo-Portal zugreifen, seine Daten verwalten und dort den aktuellen Stand seiner Zahlungsvorgänge verfolgen. Für Einmalzahlungen ist die Registrierung mit einem Zazmo-Account nicht erforderlich.
Für die Nutzung der Zazmo-Zahlmethode kann eine Prüfung gewisser Informationen und/oder Unterlagen des Kunden zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sein. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, die Informationen und/oder Unterlagen bereitzustellen, die Zazmo und/oder der Dienstleister zur Erfüllung derartiger gesetzlicher Pflichten benötigen.
Zazmo und der Dienstleister handeln nicht als Vertreter der Kooperationspartner. Verträge mit Kooperationspartnern kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner zustande. Weder Zazmo noch der Dienstleister übernehmen eine Haftung für Leistungen aus den Verträgen von Kunden und Kooperationspartnern. Für die Verfügbarkeit, den ordnungsgemäßen Versand und die Mangelfreiheit der Waren und Dienstleistungen des Kooperationspartners sowie für dessen Abrechnung ist allein der jeweilige Kooperationspartner verantwortlich. Zazmo und der Dienstleister haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Kooperationspartnern bereitgestellten Informationen.
Auf die Gestaltung und den Inhalt der Onlineshops und anderer Webseiten der Kooperationspartner haben weder Zazmo noch der Dienstleister Einfluss, sie machen sich deren Inhalt auch nicht zu Eigen. Für den Inhalt sind die Kooperationspartner oder sonstige Dritte verantwortlich.
Um die ZAZMO-Zahlmethode zu nutzen, ist es erforderlich, dass ein Kunde eine ZAZMO-Zahlungsgruppe erstellt. Dieser Kunde ist der sog. Gruppenadministrator. Der Gruppenadministrator benennt weitere Gruppenmitglieder und definiert deren Kostenanteile.
Zazmo lädt sodann im Auftrag des Gruppenadministrators die von ihm benannten Gruppenmitglieder zur Zazmo-Zahlmethode ein. Der Gruppenadminstrator ist dafür verantwortlich, dass die weiteren Gruppenmitglieder mit dem Erhalt der Einladung einverstanden sind.
Sofern sie noch nicht Kunden sind, entscheiden die weiteren Gruppenmitglieder, ob sie ebenfalls Kunden werden.
Zazmo stellt den weiteren Gruppenmitgliedern im Auftrag des Gruppenadministrators die Aufforderung zur Autorisierung der Zahlung ihrer jeweiligen Kostenanteile auf das beim Dienstleister geführte Konto des Gruppenadministrators zu.
Wenn alle Gruppenmitglieder beim Dienstleister die Zahlung autorisiert haben und die Zahlungen aller Kostenanteile der Gruppenmitglieder auf ein Gruppenwallett erfolgt sind, wird die Gesamtsumme gebündelt an den Zahlungsempfänger überwiesen.
Sollten Gruppenmitglieder ihre Zahlung innerhalb der vom Händler vorgegebenen Frist nicht autorisieren oder vor Abschluss der Zahlung aus der Zahlungsgruppe austreten, werden die Mitglieder der Zahlungsgruppe informiert, dass die Zahlung nicht zu Stande kommt. Der Gruppenadmin hat die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt zur Zazmo Zahlungsmethode zu wechseln.
Im Falle eines Austretens eines Mitglieds aus einer bereits bestehenden und zahlenden Gruppe, wird diese über den Austritt informiert und aufgefordert, ihre Anteile neu einzustellen. Andernfalls wird der fällige Betrag automatisch durch die Anzahl der verbleibenden Zahlungsgruppenmitglieder geteilt.
Wenn der Kunde keine ausreichend gedeckte Zahlungsquelle vorweisen kann, sind Zazmo oder der Dienstleister nicht verpflichtet, Zahlungsaufträge ausführen zu lassen. Zazmo oder der Dienstleister sind berechtigt, einen Zahlungsauftrag solange nicht auszuführen, bis sie Geld vom Kunden erhalten haben (einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass Zazmo oder der Dienstleister nicht verpflichtet sind, eine Transaktion zur Rückabwicklung durchzuführen, bevor sie das Geld für die ursprüngliche Transaktion erhalten haben).
Der Vertrag zur Teilnahme an der Zazmo-Zahlmethode wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der Kunde seinen Zazmo-Account erfolgreich eingerichtet hat, und endet, sobald sein Zazmo-Account gleich aus welchem Grunde geschlossen worden ist.
Die Regelungen der Ziff. 8, 10, 11, 12, 13, 15 und 16 gelten jedoch solange fort, wie Zazmo im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorgaben benötigt, um die Schließung des Zazmo-Accounts zu bearbeiten.
Der Kunde kann seinen Zazmo-Account jederzeit über den entsprechenden Link in seinem Profil schließen. Zazmo wird die Kontoschließung unverzüglich einleiten. Die Kontoschließung kann möglicherweise erst nach einer gewissen Zeit wirksam werden, da Zazmo bestehende Zahlungsgruppen abwickeln muss.
Zazmo kann den Zazmo-Account jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schließen.
Außerdem kann Zazmo den Zazmo-Account fristlos schließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Zazmo dessen Fortführung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Wenn Zazmo entscheidet, den Zazmo-Account des Kunden zu schließen, wird Zazmo den Kunden darüber in Kenntnis setzen und soweit möglich und angemessen die Gründe dafür mitteilen.
Bei der Schließung des Zazmo-Accounts sind Zazmo und der Dienstleister berechtigt:
Wenn der Zazmo-Account geschlossen wird, bleibt der Kunde für alle ausstehenden Verpflichtungen gemäß diesen AGB verantwortlich, die sich vor der Schließung des Zazmo-Accounts ergeben haben.
Im Fall einer fristlosen Schließung des Zazmo-Accounts durch Zazmo haben weder Zazmo noch der Dienstleister etwaige Zahlungsverzüge gegenüber einem Kooperationspartner zu verantworten.
Folgende Aktivitäten sind im Zusammenhang mit der Nutzung des Zazmo-Accounts verboten:
Jede Beteiligung an verbotenen Aktivitäten beeinträchtigt sowohl den sicheren Zugang zu Zazmo für den Kunden als auch andere Nutzer und/oder die Sicherheit des Zazmo-Accounts und von Zazmo insgesamt erheblich.
Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
Falls der Kunde gegen eines der Verbote in Ziff. 8 oder gegen sonstige Verpflichtungen aus diesen AGB verstoßen hat oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde gegen eines der Verbote in Ziff. 8 oder gegen sonstige Verpflichtungen aus diesen AGB verstoßen hat, dürfen Zazmo und der Dienstleister unter anderem folgenden Maßnahmen einleiten:
Der Kunde ist für eine ausreichende Deckung seines Bankkontos oder anderen Zahlungsmethode, mit der er auf das Zahlungskonto einzahlt, verantwortlich. Im Fall von Rücklastschriften trägt der Kunde die hierdurch entstehenden entstehenden Gebühren und sonstige Kosten. Dies gilt auch im Falle falsch angegebener Kontodaten und bei versehentlichen Abbuchungen des Kunden.
Der Kunde ist in den genannten Fällen verpflichtet, Zazmo und dem Dienstleister ihre jeweiligen Aufwendungen zu ersetzen.
Zazmo haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zazmo nur
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Zazmo einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, haften weder Zazmo noch der Dienstleister für den Missbrauch durch unbefugte Dritte.
Der Kunde darf keinerlei Rechte oder Verpflichtungen aus diesen AGB ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Zazmo übertragen oder abtreten. Es ist nicht gestattet, den Zazmo-Account an einen Dritten zu übertragen. Zazmo behält sich vor, Vertragsbeziehungen oder aus Vertragsbeziehungen mit einem Kunden entstehende Rechte und Pflichten ohne dessen vorherige Zustimmung zu übertragen oder abzutreten. Das Recht des Kunden, seinen Zazmo-Account gemäß Ziff. 8.2 zu schließen, bleibt davon unberührt.
Der Kunde stimmt hiermit zu, Zazmo und ihre Mitarbeiter und Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen, die einem Dritten aufgrund einer Verletzung dieser AGB, aufgrund einer Rechtsverletzung, der Verletzung von Rechten Dritter, der Nutzung des Zazmo-Accounts oder aufgrund der Nutzung der technischen Infrastruktur, Website(s), Software und Systeme (einschließlich aller Netzwerkverbindungen und Server, die zur Bereitstellung des Zazmo-Accounts genutzt werden), gleich ob diese von Zazmo oder ihren Dienstleistern betrieben werden, durch den Kunden entstanden sind oder von dem betreffenden Dritten geltend gemacht werden.
Zazmo ist berechtigt, diese AGB jederzeit für die Zukunft zu ändern. Zazmo wird ihren Kunden in einem solchen Fall vorher die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anbieten. Die Zustimmung des Kunden zum Angebot von Zazmo gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Zazmo in ihrem Angebot besonders hinweisen. Zazmo wird dann die geänderte Fassung der AGB, die geänderten besonderen Bedingungen bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Der Kunde kann den von den Änderungen betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn Zazmo in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann Zazmo diesen Kunden an ihrem Sitz oder bei einem andere zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Zazmo selbst kann vom Kunden nur an dem für ihren Sitz zuständigen Gericht verklagt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Vorschrift, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: im [November] 2019
Schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihrem Anliegen an
info[at]zazmo.de
Finkenloh 4
34130 Kassel